Brandaktuell: Link zu Caemmerer-Lenz Pressemitteilung
05.10.2017
PRESSEMITTEILUNG:
WINDENERGIEERLASS BADEN-WÜRTTEMBERG VERSTÖSST GEGEN UNIONSRECHT
Karlsruhe, 05.10.2017
Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz bestätigt, dass der Windenergieerlass Baden-Württemberg mit den Vorgaben des Unionsrechts nicht zu vereinbaren ist.
Die Rechtsanwälte Dr. Rico Faller und Julia Stein, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, legen dar, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dem Windenergieerlass Baden-Württemberg und den Hinweisen der Landesregierung zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten entgegen steht.
Die Konsequenz ist, dass die Ausnahmeregelung in § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG sowie der darauf Bezug nehmende Windenergieerlass und die Hinweise der Landesregierung wegen des Vorrangs des Unionsrechts insofern nicht anwendbar sind.
Download C-L-Pressemitteilung an berlin@dpa.com
*mit freundlicher Genehmigung der BNN
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Unsere Stellungnahme zum Artikel
Exminister Bonde und die amtierenden Minister Untersteller und Hermann, alle Bündnis 90/Die Grünen, müssen sich sehr sicher gefühlt haben, als sie Mitte 2012 den Windenergieerlass WEE und Mitte 2015 sog. Ausnahmen vom Artenschutz bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, einschließlich “Hinweisen der LUBW” in wechselnder Verantwortlichkeit, initiierten. In bekannter Weise wurden die Verwaltungen und Genehmigungsbehörden mit einer Fülle angeblicher Auszüge und Zitate aus Urteilen Deutscher Verwaltungsgerichte und des Europäischen Gerichtshofes “zugedeckt und beeindruckt”.
Man versprach sich durch die Berufung auf die angeblichen Autoritäten wohl, dass die Verwaltungsbehörden den Hinweisen folgen, ohne die Urteile nachzuprüfen.
Dies gelang weitgehend.
Das Vorgehen war dermaßen dreist, dass man sogar ein Urteil des EuGH zitierte, das die Behörden dazu verpflichtet, solche Ausnahmen vom Artenschutz eng und restriktiv auszulegen. Die weitere Feststellung in diesem Urteil, dass Ausnahmen “aus zwingenden Gründen des Öffentlichen Interesses” – was die Herren stets mit Windkraft gleichsetzen – geradewegs verboten sind –, wurde “vergessen”.
Ein weiteres Urteil des EuGH von Anfang 2012, das solche Ausnahmen direkt verbietet, wurde von den Herren schlicht ausgespart. Die Herren, die sonst nach Außen hin soviel Wert auf Rechtsstaatlichkeit und Urteilstreue legen, haben die Behörden und Beamten jahrelang zu offensichtlich rechtswidrigem Verhalten veranlasst.
Aufgedeckt hat dies das Rechtsanwaltsbüro Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, in einem Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Faller, das auf Veranlassung des Landesverbandes Baden-Württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaft e.V. (und der BI Straubenhardt) und unter Mitarbeit des juristischen Beirats des LV erstellt wurde.
Der Landesverband hat dazu aufgefordert, die obengenannten rechtswidrigen Erlasse unverzüglich zurückzunehmen und bereits erteilte Genehmigungen zu überprüfen, soweit artenschutzrechtliche Belange zu Gunsten der Windkraftindustrie “weggewogen wurden”!
Unsere persönliche Meinung: Die Herren Minister Untersteller und Hermann sollen ihren Hut nehmen. Wer Europäisches Artenschutzrecht und entsprechende Urteile des EuGH missachtet, hat keine moralische Berechtigung mehr, für die Ökologie einzutreten oder als Minister tätig zu sein.
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FDP reagierte sehr schnell auf unsere Fragestellungen an den Landtag
Kleine Anfrage der FDP-Fraktion an den Landtag
Ebenfalls äußerte sich der Ettlinger CDU-Stadtverband in einer Pressemitteilung in der BNN
Und ich dokumentiere derweilen weiter alle „streng“ und „besonders und streng“ geschützten Arten, die über die für Windkraft ausgewiesenen Gebiete –Nahrungshabitate, Wohn-, Brut-, Zug- und Raststätten – fliegen und deren Tötungsverbot einfach aufgehoben/weggewogen wurde.
DAS IST UNFASSBAR!!!!
17-10-17 – Zwei Rotmilan-Züge mit mindestens 21 Tieren überflogen erneut den Kreuzelberg Ettlingen. Ein Silberreiher-Zug war ebenfalls unterwegs
17-10-13 – Bei tollem Flugwetter mehrere Rotmilan-Züge
In Völkersbach wurden heute 67 ziehende Rotmilane erfasst, über dem Kreuzelberg konnte ich einen Zug mit 9 Rotmilanen dokumentieren
17-10-01- Flugstudie eines Fischadlers
17-09-28 – Zwei Rotmilan-Züge mit insgesamt 23 Tieren über Kreuzelberg und weiterziehend über Scheuerklamm/Scheuerberg
17-09-26 – Wieder ein Wanderfalke
17-09-25 – Täglich Wanderfalken, wieder ein Kolkraben-Paar
17-09-24 – Wieder den Wanderfalken dokumentiert und einen Schwarzstorch
17-09-23 – Wanderfalke wieder unterwegs, Rotmilan-Zug mit 12 Tieren über dem Kreuzelberg
17-09-22 – Rohrweihe, Habicht, Rotmilane und ein Rotmilan-Zug waren über unserer Hangkante unterwegs
17-09-21 – Rotmilan-Züge, Schwarzstorch und Baumfalken über unserer Hangkante
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17-09-19 – Und wieder Wespenbussarde
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17-09-17 – Immer noch jagen Baumfalken über den für Windkraft ausgewiesenen Gebieten!!!! Schlafen die Behörden?
Jagende Baumfalken über unserer Hangkante – schon seit mehreren Jahren dokumentiere ich diese Art hier über unserem Gebiet. Schläft die LUBW?
Wer nicht kartiert, sieht auch nichts – ganz im Sinne der Grünen. Und diese Behörde wird als beratende Behörde eingesetzt – was soll das??