Sieben Windkraftanlagen in Ettlingen ?

Die Diskussion hat nie aufgehört und wird gerade massiv neu belebt. Vorreiter ist wiederum der Regionalverband Mittlerer Oberrhein RVMO. Dieser hat in seiner Sitzung vom 07.12.2022 die Weichen aufgrund „der dynamischen Gesetzgebung des Bundes und des Landes“ gestellt. Das Land müsse bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 1,8 % seiner Landesfläche für Windenergienutzung planungsrechtlich sichern.
Für die Region Mittlerer Oberrhein bedeute dies, dass 1,8 % der Regionsfläche, das entspricht mindestens 3854 Hektar, als Vorranggebiete festzulegen seien. Ein entsprechender Satzungsbeschluss des RVMO müsse bis zum 30.09.2025 gefasst werden. Bereits am 15.03.2023 legte der RVMO „Kriterien zur Suchraumermittlung und für die spätere Auswahl von Vorranggebieten“(…) fest. Nach ersten Hinweisen aus der Neujahrsansprache von OB Johannes Arnold stehen sieben Windräder auf Ettlinger Gemarkung in Rede. RVMO-Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske erklärte wohl in einer Gemeinderatssitzung in Ettlingen am 15.02.2023, dass die Windkraftanlagen ca. 250 m hoch werden. Sie dürften in einem Abstand von der dreifachen Anlagenhöhe, also ab 750 m Abstand zur Wohnbebauung (bei Streusiedlungen geringer) errichtet werden.

Alle Stadtteile und die Kernstadt werden aufgrund der Wucht und Höhe der Anlagen unmittelbar betroffen sein. Zunächst gilt dies, weil ein Teil des Kreuzelberges noch aus früherer Planung als Windkraftvorranggebiet ausgewiesen ist. Die damalige Ausweisung erfolgte gegen den entschiedenen Widerstand der Mehrheit des Gemeinderats. 

Es bedarf keiner tieferen Erläuterung, dass Investoren daran interessiert sind, ihre Industrieanlagen in möglichst hoher Anzahl (nicht nur sieben Stück) zu errichten. Die Hangkanten werden, wie schon in früheren Jahren, in den Blick genommen. 

Mehr Transparenz im Planungsverfahren ist hilfreich. Eine frühzeitige Information und Einbindung der Bevölkerung  ist geboten. Eine sorgfältige Planung erfordert  Prüfung, gute Abwägung und Zeit. Die Bevölkerung sollte ihre Vertreter in Gemeinde- und Ortschaftsrat darum bitten und gemeinsam mit der Stadt und den Behörden vernünftige Lösungen unter Schutz unserer Natur und Erhalt unserer Heimat finden. 

Eine Ausarbeitung zur  Energieversorgung, weshalb Windkraftanlagen in unserem windschwachen Bundesland kaum Sinn machen, sowie alternative Anregungen und Vorschläge für Ettlingen, finden Sie im nachfolgenden pdf.

Download „Stellungnahme-Erneuerbare-Energien-Ettlingen.pdf“

Download „Links zu empfehlenswerten Artikeln und Videos.pdf“

Bitte schauen Sie dazu das Youtube-Video „Nicht ganz grün- Nebenwirkungen der Energiewende“ an.
https://www.youtube.com/watch?v=5QVAuxk0V4Q

Alle Fotos mit freundlicher Genehmigung der BNN.

Es gibt keine 0-Produktion. Um saubere Luft zu erzeugen, produzieren wir auf der anderen Seite des Globus „Dreck und massivste Umweltschäden“. Die Energiewende erzeugt paradoxe Folgen, schafft neue Probleme!
Wir zahlen einen hohen Preis für den globalen Hunger nach wertvollen Rohstoffen!

In einer Windkraftanlage sind verbaut:
– 1 Tonne seltene Erden – z. B. Graphit-Abbau in der Inneren Mongolei/China. Der Abbau erzeugt große Umweltschäden; kilometerweite Rückstände in der Landschaft. Wird abgebaut wie im 19. Jahrhundert, ohne moderne Schutzausrüstung. Für Mensch und Natur katastrophal.
– 6 Tonnen Aluminium
– 100 Tonnen Stahl
– sehr viel Kupfer für die Leitungen – Abbau in Chile erzeugt über mehrere 1000 Quadratkilometer verseuchte Gebiete. Schwermetallhaltige Abwässer werden direkt in die Natur geleitet.
Bitte schauen Sie zu diesem Thema das Youtube-Video „Nicht ganz grün-Nebenwirkungen der Energiewende“ an.
https://www.youtube.com/watch?v=5QVAuxk0V4Q

Offene Fragen zum Baugebiet „Lange Straße Nord“

In Vorbereitung der Einwohnerversammlung am Donnerstag, den 02.02.2023, 18:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Schluttenbach, haben viele Bürger und Bürgerinnen ihre Fragen und Bitten um Information zusammengestellt. Es werden an der Veranstaltung nur Teile der Fragen beantwortet werden können. Die Fragen sollten aber rechtzeitig vor einem Beschluss des Gemeinderates berücksichtigt und beantwortet werden.

Fragenkatalog als PDF downloaden

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Zusätzlich zum auf dieser Seite eingestellten Fragenkatalog hat der Freundeskreis Schluttenbach ebenfalls Fragen zusammengestellt und diese an die Stadt Ettlingen, mit Bitte um Beantwortung, eingereicht. Das Schreiben des Freundeskreises ist ebenfalls aufgeführt.“

Fragenkatalog des Freundeskreis Schluttenbach als PDF downloaden

Bauplanung: LEGENDE statt LEGENDEN

Vieles liegt im Dunkeln. Vieles ist unklar. Hinweise auf offensichtliche Widersprüche, Auslassungen, bis hin zu erheblichen Fehlern in den Gutachten und Bürgerfragen werden – über Monate –  nicht beantwortet, ausweichend behandelt, oder abgebügelt…

…mehr dazu im PDF, download hier: Legende-statt-Legenden.pdf

Augenmaß statt Übermaß – Bürger fordern Neuplanung des Baugebietes unter ihrer Beteiligung

Mit Klick auf das Foto öffnen Sie den Flyer „Bürgerinformation“

Mit Klick auf das Foto öffnen Sie den Flyer

Augenmaß statt Übermaß – Bürger fordern Neuplanung unter ihrer Beteiligung
Es gibt zu viele offene Fragen. Wir fordern deren Beantwortung und einen „Runden Tisch“ von Ortschaftsrat, zusammen mit den Schluttenbacher Bürgern. 

Unten finden Sie unseren Leitfaden, wie man als Bürger Einwendungen gegen das Baugebiet erheben kann

Kurzzusammenfassung der Bürgerinformation

  • Bekanntes Naherholungsgebiet sowie der Höhenweg mit hoch geschützten Tierarten werden unwiderruflich zerstört
  • Höhe der Mehrfamilienhäuser über dem Höhenweg: Kellergeschosse (Souterrainwohnungen) + 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss bei Hanglage (keine Parkplätze eingeplant)
    • Größe der Wohnungen: 1,5 – Zimmerwohnungen 
    • Bewohner: Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen, genauer Flüchtlinge (nur vorübergehende Unterbringung)
  • Bauzeit beträgt mindestens 7 Jahre; Baulärm und gesundheitliche Beeinträchtigung über gesamte Dauer 
  • Route der Baufahrzeuge unklar; ganz Schluttenbach wird hier durch Lärm und Schmutz beeinträchtigt
  • Verkehrschaos ist vorprogrammiert
  • Aufgrund des durchweg felsigen Untergrundes sind „Lockerungssprengungen“ im gesamten Baugebiet angedacht
  • Übermaßplanung: zusätzliche 53 Wohnungen mit 120 Einwohnern (Baugebiet umfasst ca. 15.280 qm)
  • Kooperatives Umlegungsverfahren
  • Reines Wohngebiet oder Allgemeines Wohngebiet

Leitfaden – wie man als Bürger Einwendungen gegen das Baugebiet erheben kann
Es ist wichtig, dass Sie Ihr Recht auf Mitsprache wahrnehmen und Einwendungen erheben. Teilen Sie Ihre Meinung per Brief oder Mail Herrn OB Johannes Arnold, dem Planungsamt der Stadt, Gemeinderäten, den Schluttenbacher Ortschaftsräten, Herrn Ortsvorsteher Heiko Becker, sowie Parteivertretern mit. Sie können auch gerne die nachstehenden Einwendungen / Forderungen herunterladen, mit Ihren Fragen, Anmerkungen ergänzen und versenden.

Besuchen Sie ab jetzt regelmäßig die Ortschaftsratssitzungen! Stellen Sie Fragen!

Adressenauszug:
Brief an Herrn Oberbürgermeister Johannes Arnold, Dezernat I, Marktplatz 2, 76275 Ettlingen)
E-Mail: johannes.arnold@ettlingen.de)

Brief an Herrn Planungsamtsleiter Wassili Meyer-Buck, Planungsamt Ettlingen, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen)
E- Mail: wassili.meyer-buck@ettlingen.de)

Mail an Herrn Ortsvorsteher Heiko Becker:
ov-schluttenbach@ettlingen.de

Forderungen an das Planungsamt:
Offenheit und Wahrheit sind Kehrseiten der gleichen Medaille. Akzeptanz einer Planung und deren Rechtssicherheit beruhen darauf. Auf berechtigte Fragen der Bürger darf nicht mehr hinhaltend, widersprüchlich oder gar überhaupt nicht geantwortet werden.

Forderung 1:
Das Planungsamt wird aufgefordert, eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von Planung sowie deren Ausführung bei geschätzter 7-jähriger Bauzeit mit Verkehr und Lärm auf das Habitat und das Jagdgebiet geschützter Arten einzuholen. Das Planungsamt wird weiter dazu aufgefordert, die Kenntnisse und Feststellungen der fachkundigen Bürger zu beachten. Das Planungsamt wird aufgefordert, eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen der Planung und deren Ausführung bei geschätzter 7-jähriger Bauzeit mit Verkehr und Lärm auf das gesetzliche Schutzgebiet „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“ (FFH-Gebiet 7016-342)“ einzuholen.

Forderung 2:
Das Planungsamt wird dazu aufgefordert, gegenüber den Einwohnern, Mandatsträgern, Grundstückseigentümern sowie den Kauf- und Bauwilligen offenzulegen, welche Gebäude mit welcher Grundfläche, Höhe, Aufteilung mit Anzahl der Wohnungen und welche Belegung und / oder vorübergehende Beherbergung mit welcher maximalen Anzahl von Bewohnern geplant ist.

Forderung 3:
Klarheit muss auch zu den widersprüchlichen Aussagen zu Garagen und Stellplätzen geschaffen werden. Im Plan sind sämtliche fünf Riegelbauten / angebliche Mehrfamilienhäuser ohne Stellplatz / Garage ausgewiesen. Mündlich wird erläutert, dass eine Zentralgarage irgendwo im neuen Wohngebiet im Berg errichtet werden könnte. Denkbar seien auch Garagen unter den fünf Riegelbauten.
Das Planungsamt wird aufgefordert, offenzulegen, in welcher Form und auf welchen Flurstücken Garagen / Stellplätze vorgesehen sind. Falls keine Garagen / Stellplätze geplant werden, wird das Planungsamt aufgefordert, dies detailliert zu begründen und zu erklären, weshalb die Bewohner dieser fünf Gebäude keine Fahrzeuge haben oder Besucher ohne Fahrzeuge erwarten.

Forderung 4:
Das Planungsamt wird zur Neuplanung, ohne die drei Riegelbauten, aufgefordert und zur Festlegung, dass der Höhenweg unverändert erhalten bleibt und während der gesamten Bauzeit nicht als Bauentlastungsstraße genutzt werden darf.

Forderung 5:
Das Planungsamt wird aufgefordert, notfalls eine Alternativplanung mit Einbindung dieser drei Riegelbauten in das Baugebiet unterhalb des Höhenwegs vorzulegen.

Forderung 6:
Das Planungsamt wird aufgefordert, zum Schutz der Bürger vor Lärm und ortsfremder Nutzung ein „Reines Wohngebiet“ zu entwickeln.

Forderung 7:
Das Planungsamt wird aufgefordert, die voraussichtlichen Verkehrsbelastungen gutachterlich zu prüfen, einen konkreten Plan zur Regelung der Zu- und Abfahrten der Baufahrzeuge, Baumaschinen und Besucher (welche Wege, wie geregelt, Dauer und Umfang der Einschränkungen) vorzulegen und das Baugebiet auf dieser Grundlage neu zu bewerten.

Forderung 8:
Das Planungsamt wird aufgefordert, einen gutachterlichen Lärmplan zur voraussichtlichen Belastung von Ort und Bürgern mit Bau- und Bauverkehrslärm vorzulegen. Darauf aufbauend wird das Planungsamt aufgefordert, einen Lärmminderungsplan vorzulegen, unter Beachtung der planerischen Vorgabe, dass Schluttenbach „als ruhiges Gebiet“ ausgewiesen ist.

Forderung 9:
Das Planungsamt wird aufgefordert, Anzahl, Örtlichkeit und Größe der Quellenanlagen und Tiefenbohrungen mitzuteilen. Es wird weiter dazu aufgefordert, gutachterliche Auskunft zur Auswirkung der Eingriffe bei Errichtung und Betrieb auf Landschaft, Natur, deren wildlebenden Bewohnern, sowie zu den geologischen Folgen und Risiken zu erteilen.

Forderung 10:
Ihre eigenen Forderungen……

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Presse berichtet über das geplante Baugebiet

Download BNN vom 17-09-22 (mit freundlicher Genehmigung)

Karlsruhe-Insider berichtet:

Aus Barrikaden: Umstrittenes Baugebiet sorgt für Ärger in Ettlingen

Thema Baugebiet Schluttenbach „Lange Straße Nord“ 

(Hintergrund: Informationsveranstaltung der Stadt Ettlingen vom 27.07.2022) 

Hier Können Sie das Info-PDF zu den Hintergrund-Informationen downloaden
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Download PDF Kommentar Baugebiet

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Haben Bürgerinnen und Bürger in Ettlingen noch ein Mitspracherecht oder ist Bürgerbeteiligung bitte nur dann erwünscht, wenn sie der Meinung der Verwaltung entspricht? Das Ergebnis der Veranstaltung gleich vorweg: Vom Standpunkt, nämlich, dass das Baugebiet kommen wird, so wie es in den veröffentlichten Bauplanskizzen beschrieben ist, will die Verwaltung keinen Millimeter abweichen. 

Auf die Frage, welche Möglichkeiten man hätte, sich als Bürgerin oder Bürger allgemein gegen Projekte der Stadt und speziell gegen das Baugebiet in diesem Ausmaß zur Wehr zu setzen, teilte Herr OB Arnold mit, „dass man im Rahmen der Beteiligung beim Bebauungsplan in der Nachbarschaftsanhörung Proteste einlegen sowie Unterschriften sammeln könnte. Im Übrigen passiere das in Ettlingen bei jedem Baugebiet, das sei ihm nichts Neues. Er bekomme Unterschriften zu Bruchhausen, zur Kaserne-Nord, zum Festplatz, zum Elba-Areal usw., tagtäglich also… .“ (mehr dazu lesen Sie im Info-PDF oben).

Baugebiet Schluttenbach „Lange Straße Nord“ – rechts verläuft der Höhenweg

Bebauungsplan Lange Straße Nord – Schluttenbach – Anmerkungen

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Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren „Lange Strasse Nord“
Am Mittwoch, 27.07.2022, um 18.30 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses Ettlingen eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahren „Lange Strasse Nord, Schluttenbach“ und zum beabsichtigten Energiekonzept statt. Es besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen:

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Nach vielen Überlegungen geht in Schluttenbach ein neues Baugebiet in die konkrete Planung. Die BI Lebensraum Schluttenbach wird das Vorhaben konstruktiv begleiten, sieht aber auch Anpassungsbedarf für Mensch und Natur aufgrund derzeit unzureichender Prüfungen. Das geplante Baugebiet wird vollständig im Außenbereich liegen. Statt der bisherigen einreihigen Bebauung mit Ein- Zweifamilienhäusern stehen nun mehrreihige  Häuser und selbst fünf Blöcke mit jeweils fünf Wohneinheiten in Planung. Der bisherige Charakter und die Einheitlichkeit der Bebauung wird wesentlich verändert.
Die Bauzeit von bis zu sieben Jahren (drei Jahre Kernbauzeit lt. Planungsamt) werden für lange Zeit wesentliche Beeinträchtigungen (Baulärm, Straßenlärm u.a.) für den gesamten Ort, vor allem aber für die Anwohner der Langen Straße bringen. Der Erhalt des Höhenweges, des zentralen Wander- und Erholungswegs, ist nicht gesichert.
Die Natur und die wild lebenden Arten werden leiden. Schluttenbach und unsere ganze Ettlinger Region sind ein HotSpot für bedrohte und streng geschützte Arten. Wir haben die bisherigen Planvorgaben überprüft und Sie erhalten als Anhang unsere Anmerkungen.

Download: Anmerkungen PDF

Sie ziehen wieder

Ettlingen und Umgebung bieten wunderbare Rasthabitate für Zugvögel

Etwas früher als sonst machen sich die ersten Vogelarten auf den Weg in ihre Wnterquartiere. In Schluttenbach läßt sich der Vogelzug wunderbar beobachten.

Mehrere Rotmilanzüge sind schon durchgezogen, dabei auch ein sehr großer mit über 50 Tieren. Es ziehen Rotmilane, Mäusebussarde, Wespenbussarde und Störche, einige Kleinvogelarten sind auch schon unterwegs.

Download BNN-Artikel „Die Ersten sind schon ausgeflogen“

*Mit freundlicher Erlaubnis der BNN

Zu meinen besonderen Beobachtungen in diesem Jahr gehören natürlich einerseits die Waldohreulen, die in Schluttenbach brüteten und über 2 Monate hier zu beobachten waren, auch beim nächtlichen Jagd-Training auf den angrenzenden Feldern, s.u. bei „Eulenstudien“.
Andererseits ein besonderer Zugvogel, der Wiedehopf. Zwei Tiere hielten sich mehr als eine Woche in einigen Gärten in Schluttenbach auf. Sehr interessant, da Wiedehopfe eigentlich Einzelzieher sind, es mittlerweile im Umkreis von Karlsruhe seit einigen Jahren vermehrte Sichtungen gibt und der Vogel nicht aus dem Norden kommen kann, denn er brütet nur in den warmen Regionen Deutschlands. Z. B. am Tuniberg, in der Ortenau und am Kaiserstuhl. Die Bedingungen sind im Karlsruhe Umfeld ähnlich, das läßt vermuten, dass es evtl. im Umkreis von Karlsruhe Bruten gibt. Leider brütet der Vogel sehr „heimlich“.

Kurzbeinig stochert der Wiedehopf mit seinem gebogenen Schnabel im Boden nach Nahrung
Am 22-08-21 überquerte ein Weißstorchzug den Kreuzelberg und zog weiter in SW Richtung entlang der Hangkante

Ebenfalls an diesem Tag überquerte ein Rotmilanzug mit mehr als 50 Tieren den Kreuzelberg und zog weiter in SW Richtung entlang der Hangkante

10-08-2021 rastende Rotmilane in Schluttenbach nach der Überquerung des Kreuzelbergs. Der Rotmilanzug erreichte am späten Nachmittag die Felder Schluttenbachs. Einige der erschöpften Milane suchten sich Bäume, um auszuruhen und zu übernachten.
10-08-2021-Rotmilanzug über Kreuzelberg; hier 6 Rotmilane. Im Hintergrund die Spitze vom Funkturm in Schöllbronn und die Schöllbronner Wiesen.

Eulenstudien

Die Waldohreulen-Ästlinge in unserem Garten entwickeln sich prächtig. In der Dämmerung hüpfen sie auf dem frisch gemähten Rasen umher, necken sich und durchfliegen das Grundstück. Ansonsten sitzen sie auf den Ästen, schlafen, putzen sich oder kuscheln miteinander.

Download BNN-Artikel „Waldohreulen nisten in Schluttenbach“

*Mit freundlicher Erlaubnis der BNN

Waldohreulen im Garten

Naturnahes Leben in Schluttenbach, das bestätigt sich immer wieder. Vier Ästlinge sitzen seit gestern bei uns im Garten auf den Bäumen. Schon recht groß, wechseln sie die Äste, hüpfen und klettern umher. Sehr putzig anzuschauen, die Vier. Nachts werden sie von den Elterntieren gefüttert, am Tag dösen sie oder schauen interessiert dem Treiben im Garten zu.

Drei der vier Ästlinge zusammen auf einem Ast. Waldohreulen sitzen nicht gern allein, sind sehr gesellig.
Drei ???

Ein Wespenbussard kreiste heute über Schluttenbachs Feldern und dem Kirch- und Kreuzelberg

Ein Wespenbussard kreiste heute über Schluttenbachs Feldern, dem Kreuzel- und dem Kirchberg.

Auch unser Schluttenbacher Neuntöter-Paar ist seit gestern zurück. Nun kann man sie wieder auf unseren Feldern beobachten.

Unsere Störche sind zurück und bauen fleißig Horste

Seit Februar sind sie wieder auf unseren Wiesen zu sehen. Und sie bauen eifrig an ihren Horsten oder brüten sogar schon.

Sie bauen wunderschöne Horste in abgeknickten Baumstämmen, an Schornsteinen, auf den Dächern von Häusern oder in den ihnen zur Verfügung gestellten Plattformen. Dabei scheuen sie keineswegs die Nähe zu den Menschen. Oftmals brüten sie mittendrin im Geschehen, wie im Streichelzoo in Muggenssturm.

Wunderschöner Horst in einem abgeknickten Baum.
Ein Horst an einem Schornstein.
Nahe den Menschen, innerhalb Muggensturm. Die Plattform wurde den Störchen zur Verfügung gestellt.
Total im Geschehen – Streichelzoo Muggensturm.
Horstbau in einem abgeknickten Baum zwischen Ettlingen und Malsch.

Und wieder grüßt der Sperber

Und wieder sitzt der Sperber auf dem gleichen Baum vor unserem Küchenfenster und ruht aus. Dabei beobachtet er sehr genau die Vögel an unseren Futterplätzen im Garten. Dieser Sperber ist scheinbar ein Jungtier und läßt sich nicht beirren durch das Öffnen eines Fensters in 5 m Entfernung.

Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärt Windkraftplanung für unwirksam

Es  gibt gute Nachrichten für die Gesundheit der Menschen und den Schutz der Natur in unserer Region:

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Windkraftplanungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (RVMO) für unwirksam erklärt. Geklagt hatten Ettlingen, Malsch und Baden-Baden. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Begründung des Urteils steht noch aus; aber eines ist sicher:
Der Urteilsspruch zeigt, dass Bürger, unterstützende Bürgerinitiativen und die Stadt Ettlingen mit OB Johannes Arnold mit ihren beharrlich vorgetragenen Kritikpunkten und Argumenten richtig lagen. Naturschutz, Artenschutz und der Schutz der Menschen haben bei Gericht Gehör gefunden.
Einer der Kritikpunkte war stets, dass der RVMO eine unrealistische Windkraft-Referenzanlage mit lediglich 100m Nabenhöhe seinen Planungen zugrundelegt hatte. Tatsächlich verfügte der Regionalverband schon zur Planungszeit über eine Unterlage aus der sich ergab, dass im Schwachwindland Baden-Württemberg die durchschnittliche Nabenhöhe schon damals bei rd. 130-140 m lag, wie in der mündlichen Verhandlung erstmals zu Tage trat. Zu den Gerichtsakten war diese Unterlage zuvor nicht gelangt. Abstandsberechnungen zu Wohngebieten zum Schutz der Bürger vor Lärm und Infraschall waren dadurch zu gering bemessen. Visualisierungen der Auswirkungen der riesenhaften Anlagen auf das Landschaftsbild, verstärkt noch durch den Höhenunterschied von Hangkante zur Rheinebene, unterließ der RVMO. Ein gesetzlich gebotener Landschaftsrahmenplan wurde zur Planungszeit  nicht erstellt.
Der Schutz der wildlebenden Tiere, insbesondere der hier beheimateten, besonders gefährdeten Europäischen Vogelarten wie Rot-und Schwarzmilan, Weissstorch, Wander- und Baumfalke, Wespen- und Mäusebussarde, wurde abgewiegelt und die Verantwortung auf die nächste Planungsebene „weitergereicht“, ohne Hinweis, wie dort zu verfahren sei.
Das jahrhunderte alte Zug- und Rastgeschehen der Tiere über den Kreuzelberg und entlang der „Wegmarke“ Hangkante wurde trotz Vorgabe ignoriert. Selbst ein ornithologisches Fachgutachten der Stadt Ettlingen sei der Planung nicht entgegengestanden, weil die von ihm befragte LUBW keine Einwände gehabt habe, so Planungschef Prof. Dr. Hager vor Gericht.
Die Anwälte der klagenden Kommunen, Prof. Dr. Kirchberg und Dr. Faller, brachten es auf den Punkt: Nachdem die Anlagen alle in den Wald gestellt werden, sollten sie so klein wie möglich dargestellt werden, um die Planung durchzubekommen. UND: Die politische Überlagerung der Planung, dh. die Erfüllung grünroter Windkraftpläne, sei überdeutlich gewesen.
Das Urteil ist ein Sieg der Vernunft und gibt Hoffnung, dass bei der Neuplanung der Schutz der Gesundheit der Menschen, der Schutz unseres Naherholungsgebietes, der Landschaft, des Waldes und der wildlebenden Arten Vorrang hat vor der Zerstörung unserer Heimat durch Monsteranlagen in windschwacher Region. Ein Blick auf die Straubenhardter Anlagen und die dortige fürchterliche Zerstörung von Wald und Tierwelt bei unrealistischen Windprognosen mag Mahnung sein.

Ein sechs Jahre andauerndes Engagement hat sich gelohnt, worüber wir sehr glücklich sind. Ein großes DANKE an alle, die uns unterstützt und bestärkt haben. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wird nun neu planen müssen, das wird dauern. Diese Planungen werden wir aufmerksam begleiten im Interesse der Bürger und der Natur.

BI Lebensraum Schluttenbach e. V. KLaus Haßler

VGH Baden-Württemberg: Windenergieplanung in der gesamten Region Mittlerer Oberrhein unwirksam

20.11.2020

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg) hat mit Urteil vom 20. November 2020 die Windenergieplanung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein insgesamt für unwirksam erklärt.

Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren waren die Stadt Baden-Baden sowie die Gemeinde Malsch, die beide von uns beraten und vertreten wurden. Die Stadt Ettlingen hat sich ebenfalls gegen die Planung gewendet.

Weitere Informationen dazu lesen sie hier in der Pressemitteilung von Caemmerer Lenz.

Weißstörche und die Nummern auf ihren Ringen

Wenn man Glück hat, ist die Beringung mit der Nummer eines Storches gut zu erkennen. Bei großer Hitze bespritzen Störche ihre Beine mit eigenem Kot, um sich vor der Hitze zu schützen – die Beine sind dann weiß und oftmals ist die Nummer dadurch verdeckt.

Mir gelang es trotzdem, einige der Nummern auf meinen Fotos zu identifizieren und an die Vgelwarte Radolfzell zu senden. Toll finde ich, dass mir daraufhin ein individueller Steckbrief zu jedem Storch zugesendet wurde. Hier ein Beispiel eines Storches, dessen Nummer ich am Ring sehr gut erkennen konnte.

Dieser Weißstorch trägt die Ring-Nummer DER AL 392 und stand (steht), zusammen mit einer größeren Gruppe von 18 Störchen, auf Schluttenbachs Feldern oder um die Hangkante herum auf den Streuobstwiesen. DER steht für Deutschland; er wurde in Deutschland geboren und beringt. Wo genau kann man im Steckbrief erfahren, s. unten.

Hier die Ring-Nummer etwas vergrößert.

Falls auch Sie eine Nummer auf dem Ring ablesen können, bitte Mail an:
Monika Krome, Vogelwarte Radolfzell
krome@ab.mpg.de

Schluttenbachs Neuntöter-Paar hat Nachwuchs

Das Schluttenbacher Neuntöter-Paar hat Nachwuchs. Mindestens 2 Ästlinge konnte ich heute dokumentieren.

Hier sitzt das Neuntöter-Weibchen in der Mitte, zusammen mit zwei Ästlingen.

Ein Neuntöter-Ästling, sitzend auf einem Pfosten.

Neuntöter-Männchen bei der Gefiederpflege.

Das Männchen, sehr aufmerksam bei der Jagd.

Neuntöter-Paar am Feldrand in Schluttenbach

Heute gelang es mir, ein Neuntöter-Paar in Schluttenbach am Feldrand zu dokumentieren.

Ein Neuntöter-Brutpaar am Feldrand in Schluttenbach in der typischen Umgebung.

Hier das Neuntöter-Weibchen mit dem eher schlichten Federkleid: Seine komplette Oberseite ist rostbraun und die Brust grau gefiedert. Typisch ist die Schuppung, bzw. Sperberung, des Brustgefieders beim Weibchen.

Während der männliche Neuntöter einen rotbraunen Rücken hat, ist seine Brust hellrosa gefiedert. Daher auch sein Name Rotrückenwürger. Besonders markant ist der graue Kopf mit einer schwarzen Gesichtsmaske, die direkt an den kurzen dunklen Schnabel anschließt.

Neuntöter-Männchen in der Abendsonne auf Schluttenbachs Feld

Der Neuntöter (Lanius collurio) ist der hierzulande am stärksten verbreitete Vertreter der Familie der Würger (Laniidae), von der es weltweit 64 Arten gibt. Hierzu gehören auch der seit 1987 in Deutschland ausgestorbene Schwarzstirnwürger, der extrem seltene Rotkopfwürger und der noch sporadisch anzutreffende Raubwürger.

Der Neuntöter gehört nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU zu den Europäischen Vogelarten und ist besonders und streng geschützt.

Kennzeichen
Seinen brutal klingenden Namen erhielt der Neuntöter aufgrund seines Beuteverhaltens. Als Nahrungsreserve beziehungsweise zur Bearbeitung spießt er Insekten, kleine Vögel oder Mäuse auf Dornen oder spitze Zweige auf. Ein typisches äußerliches Merkmal dieser Singvögel ist ihr falkenähnlicher Oberschnabel, der wie bei Greifvögeln mit einem so genannten Falkenzahn versehen ist.

Das prächtig gefärbte Männchen des Neuntöters ist vor allem durch seinen auffälligen schwarzen Augenstreif und seinen grauen Oberkopf und Nacken, der sich deutlich von den rostroten Rücken- und Flügelpartien abhebt, leicht erkennbar. Weibchen und Junge sind demgegenüber eher unscheinbar. Beide besitzen einen braunen Augenstreif, einen rostroten Oberkopf und Rücken. Unterseite und Flanken sind hell mit dunkelbraunen Bogenlinien.

Nahrung
Der Neuntöter ernährt sich hauptsächlich von Insekten, vor allem von Käfern, Heuschrecken und Grillen. Gelegentlich frisst er auch Kleinsäuger, zum Beispiel junge Feldmäuse und Jungvögel.

Lebensraum
Der Neuntöter gilt bei uns als Charaktervogel einer halboffenen, reich strukturierten Landschaft. Hier bewohnt er vor allem trockene und sonnige Landstriche mit ausgedehnten Busch- und Heckenbeständen. Auch an buschreichen Waldrändern und in Feldgehölzen trifft man ihn an.

Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/vogel-des-jahres/1985-neuntoeter/index.html

Ein Mäusebussard kreuzte ebenfalls meinen Weg.

Störche in Schluttenbach

Unsere Storch-Population ist offensichtlich stabil. Ich sehe auf meinen ornithologischen Rundgängen ober-und unterhalb der Hangkante zwischen Ettlingen und Malsch täglich viele „Adebare“ auf Nahrungssuche.

Sie sind unterwegs auf den Oberweierer Wiesen, am Malscher Tankgraben und auf den Wiesen in Schluttenbach, Schöllbronn und Spessart. Sie sind regelmäßig in Gruppen unterwegs, wobei ich bis zu 25 Tiere gleichzeitig auf Nahrungssuche beobachten konnte, z. B. im Ettlinger Landschaftschaftsschutzgebiet „Oberes Beierbachtal“. Anbei zwei Fotos der gefiederten Glücksbringer auf einem Feld an der Langen Strasse in Schluttenbach, mit Blick auf den Hinteren Kreuzelberg.

EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt (auch) Europäisches Umweltrecht

Rechtsanwalt Dr. Rico Faller weist darauf hin, dass das Urteil auch für das Umweltrecht
relevant ist und eine Stärkung der übergeordneten unionsrechtlichen Vorgaben beinhaltet. Dies betreffe beispielsweise die unionsrechtlichen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zur Vogelschutzrichtlinie, aber auch weitere Konfliktbereiche zwischen dem Deutschen Recht und dem Unionsrecht.

Bitte beachten Sie den nachstehenden Link zur Presseerklärung der Rechtsanwälte Caemmerer und Lenz, Karlsruhe.

Link: https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles-publikationen/karlsruhe-erfurt/das-ezb-urteil-und-das-umweltrecht-1/

Download PDF: CL-EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

VERWALTUNGSGERICHTSHOF (VGH) ENTSCHEIDET ZU WINDKRAFT IM WALD: DIE GENEHMIGUNGSPRAXIS IN BADEN-WÜRTTEMBERG IST RECHTSWIDRIG

CL-Pressemitteilung vom 23.12.2019: Grundlagenentscheidungen des VGH Baden-Württemberg zur Windenergie

Der VGH Baden-Württemberg hat das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“ bestätigt und festgestellt, dass die Vorgaben der Landesregierung BW gegen Umweltrecht verstoßen. Die Anträge des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatten Erfolg.

Caemmerer & Lenz-Link: https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles

VERWALTUNGSGERICHTSHOF (VGH) ENTSCHEIDET ZU WINDKRAFT IM WALD:
DIE GENEHMIGUNGSPRAXIS IN BADEN-WÜRTTEMBERG IST RECHTSWIDRIG
In zwei Beschlüßen vom 17.12.2019 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Genehmigungen zur Umwandlung von Waldflächen (Rodungen) zugunsten der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Höhenzug „Länge“ ( 10 S 823/19 südöstlich von Donaueschingen gelegen und 78176 „Blumberg-Riedöschingen“ ( 10 S 566/19 ) für rechtswidrig erklärt.

Es handelt sich um Grundsatzentscheidungen, die die bisherige baden-württem-bergische  Genehmigungspraxis zur Behördenzuständigkeit, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zum Umfang der Prüfungspflicht bei Waldumwandlungen mit Landes- und Bundesrecht für unvereinbar erklären.

Die Beschlüsse betreffen bereits erteilte Genehmigungen ebenso wie derzeit laufende oder künftige Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen mit Waldumwandlung.

Download Dokumentation der Grundlagenentscheidung als PDF

Rotmilan-Züge entlang der Hangkante – heute konnte ich 89 Rotmilane dokumentieren

Heute dokumentierte ich 89! Rotmilane bei ihrem Zug ins Winterquartier. Unsere Hangkante dient den Tieren als Leitlinie, das konnte einmal mehr bewiesen werden.

Neben vielen Fotos entstand auch ein kleines Video von ziehenden Rotmilanen über den Streuobstwiesen von Schluttenbach und weiter über die Scheuerklamm / Birkenschlag. Man erkennt, dass die Rotmilane in größeren Abständen zueinander unterwegs sind, deshalb ist es auch schwierig, eine komplette Gruppe zusammenhängend zu fotografieren.

Heute überquerte auch ein größerer Rotmilan-Zug mit 20 Tieren den Kreuzelberg. Hier ein Auszug mit 8 ziehenden Rotmilanen über den Wiesen von Schöllbronn in Richtung Birkenschlag / Völkersbach. – 10-10-2019

Hier ein Rotmilan-Nachzügler auf dem Weg in Richtung Birkenschlag. – 10-10-2019

Hier kann man meinen Standort am Kreuzelberg erkennen an den Schildern unten links (Weg zur Benjeshecke in Schöllbronn unterhalb des Kreuzelbergs). Oben kommt gerade einer der ziehenden Rotmilane ins Bild. – 10-10-2019

Heute über dem Kreuzelberg und den Streuobstwiesen in Schluttenbach

Heute waren viele Zugvögel über dem Kreuzelberg und der Hangkante in Richtung Süden unterwegs, u.a. auch mehrere Rotmilan-, Kormoran-, Kranich- und Graureiher-Züge.

Einen Wanderfalken konnte ich ebenfalls dokumentieren.

Ein Wanderfalke jagte an mir vorbei – 06-10-2019

Jagender Wanderfalke über unseren Srteuobstwiesen – 06-10-2019

Graureiher-Formation – 06-10-2019

Ziehende Graureiher über dem Hofladen Hasenhündl – 06-10-2019

Kormoran-Formation über dem Kreuzelberg – 06-10-2019